Unsere Leistungen im Schadensfall
Ist Ihr Unternehmen bereits von einem konkreten Schadens- bzw. Krisenfall betroffen, bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen:
- Die ganzheitliche strategisch-taktische Beratung im Rahmen eines professionellen Schadensfallmanagements zur Berücksichtigung aller vielschichtigen Aspekte beim Umgang mit derartigen Fällen.
- Die individuelle, unabhängige sowie sorgfältige Prüfung und Aufarbeitung aller relevanten Sachverhalte einschließlich der Schadensermittlung (für den entstandenen oder drohenden Schaden/Ausfall). Dies erfolgt auf Basis fundierter Ermittlungsarbeit bei Wirtschaftsstraftaten, wozu u. a. die umfassende Analyse von Zahlungsströmen sowie die Durchführung von Mittelverwendungsprüfungen/-kontrollen gehören.
- Das Aufdecken von Verflechtungen sowie Strukturen, die zur Verschleierung der Wirtschaftsstraftaten angelegt wurden.
- Die Ermittlung des Täters bzw. des Täterkreises durch zielgerichtete Ermittlungsarbeit.
- Die bedarfsgerechte und zielorientierte Durchführung von Befragungen von potenziellen Tätern, Zeugen oder sonstigen Beteiligten bzw. Betroffenen, bei denen insbesondere auch individuell die jeweiligen Besonderheiten der Gesprächspartner berücksichtigt werden.
- Die fachkompetente und lösungsorientierte Beratung bei der Einleitung erforderlicher Sofortmaßnahmen insbesondere zur Vermögens- und Beweissicherung. Hierzu gehört auch die Analyse des Gefährdungspotenzials in Hinsicht auf die Möglichkeit strafprozessualer Risiken; dies umfasst u. a. die Einschätzung möglicher Gefahren aus Organisationsverschulden für das geschädigte Unternehmen.
- Das Aufzeigen von (Sicherheiten-)Verwertungspotenzial und die grundsätzliche Beratung über Möglichkeiten zu dessen Realisierung (Schadensrückgewinnungshilfe).
- Eine Ursachenanalyse durch Ermittlung vorhandener betriebsinterner Schwachstellen und/oder Mängeln im (Führungs-)Verhalten aller verantwortlichen Mitarbeiter.
- Eine an Ihren Bedürfnissen orientierte Berichterstattung, die u. a. auch Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt werden kann. Hierzu gehört eine angemessene und gerichtsverwertbare Prüfungs- sowie Ergebnisdokumentation auch als Basis für die Einleitung und Durchführung arbeits-, straf- oder zivilrechtlicher - und damit Schaden regulierender - Maßnahmen. Die Berichterstattung umfasst dabei zum Beispiel die Erstellung detaillierter Chronologien über die für den Sachverhalt wesentlichen Ereignisse/Aspekte sowie die Erstellung von Umsatzanalysen und Grafiken zur Darstellung komplexer Beziehungsgeflechte zwischen Personen/Unternehmen.
Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll, wirtschaftlich und effizient sein, dass die konkrete Prüfung und Aufarbeitung eines Schadensfalles durch ausgewählte Mitarbeiter Ihres eigenen Unternehmens durchgeführt wird. In diesem Fall bieten wir Ihnen ergänzend zu unserer Beratung die Begleitung des von Ihnen zusammengestellten Teams an. Dabei erstellen wir für Sie u. a.
- eine auf den jeweiligen Schadensfall abgestimmte, individuelle Prüfungskonzeption einschließlich eines detaillierten Prüfungsleitfadens. Dies umfasst auch die Erarbeitung von Checklisten für die Prüfung von Kundenverbindungen und -engagements. Auf dieser Basis können Ihre Mitarbeiter alle relevanten Sachverhalte zielorientiert aufarbeiten.
- einen bedarfsgerechten Leitfaden bzw. Fragebögen für die zielgerichtete Vorgehensweise bei Gesprächen, die Ihre Mitarbeiter mit involvierten Kollegen, weiteren betroffenen Personen und ggf. geschädigten Kunden führen. Darüber hinaus beraten und coachen wir Ihre Mitarbeiter bei der unerlässlichen, gründlichen Vorbereitung auf diese außergewöhnlichen Gesprächssituationen.
- spezielle Konzeptionen zum Beispiel für die Regulierung bzw. Rückerstattung von Vermögenswerten, die zu Lasten von Kunden unterschlagen wurden.
Selbstverständlich begleiten wir Sie auf Wunsch bei der konkreten Umsetzung der vorgenannten sowie weiterer fallspezifischer Konzeptionen und Maßnahmen.